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Begriff aus dem Glossar

Essbare Blüten

Blüten, die zum Essen angebaut werden, ohne Behandlung; nur sie gehören auf Torten und Teller, ausgesucht von denen, die das Essen zubereiten.

Essbare Blüten werden eigens für Lebensmittel angebaut, ohne Pestizide und ohne Behandlungen, die für Lebensmittel verboten sind. Veilchen, Kapuzinerkresse, Ringelblume, Borretsch, manche Rosenblätter: Man verwendet sie auf Torten, Desserts, Salaten und in Cocktails.

Entscheidend ist die Lieferkette: Eine Blüte, die an sich essbar wäre, aber vom Floristen gekauft wurde, kann behandelt sein und gehört nicht ins Essen. Deshalb wählt die Blüten auf der Torte und auf den Tellern, wer das Essen zubereitet, und die Floristin dekoriert nur drumherum oder mit Schutz. Manche Zierblumen sind außerdem giftig. Der Ratgeber zu Blumen in der Nähe von Speisen und essbaren Blüten erklärt die Regeln; der Ratgeber zu Blumen auf der Hochzeitstorte beschreibt den häufigsten Fall.

Was ihr die Konditorei oder das Catering fragen solltet: woher die Blüten kommen, ob sie für Lebensmittel zertifiziert sind, wer sie auf die Torte setzt.

Häufige Fragen

Können wir Blumen aus dem Brautstrauß auf die Torte setzen?

Besser nicht. Blumen vom Floristen können behandelt sein. Für die Torte braucht es essbare Blüten, die die Konditorei auswählt, oder Zierblumen nur mit einer Barriere, die den Kuchen nicht berührt.

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