Kurz gesagt
- Der Vertrag sollte jedes Stück auflisten: Brautstrauß, Gestecke, Leihmaterial, Aufbau, Abbau, Anfahrt.
- Die wichtigsten Klauseln betreffen Ersatzblumen, die Anzahlung (Acconto oder Caparra) und das Storno.
- Schreibt den Plan bei schlechtem Wetter fest und wer für Leihmaterial haftet, das kaputtgeht oder verschwindet.
- Aus dem Ausland prüft ihr zusätzlich Sprache, anwendbares Recht und Zahlung in Euro.
Ein per Nachricht bestätigtes Angebot reicht nicht. Am Hochzeitstag gibt es verderbliche Blumen, Leihmaterial, das zurückmuss, knappe Zeiten und manchmal schlechtes Wetter. Was nicht schriftlich steht, wird leicht zum Streitpunkt. Dieser Ratgeber zeigt euch, welche Klauseln ihr im Vertrag mit einer italienischen Floristin sucht und was ihr fragt, wenn sie fehlen. Es sind allgemeine Informationen für Paare aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, keine Rechtsberatung. Für besondere Fälle wendet euch an eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbraucherberatung in eurem Land oder in Italien.
Wenn ihr noch keine Floristin gewählt habt, schaut zuerst bei den Hochzeitsfloristinnen und -floristen in Italien und lest, wie ihr Angebote richtig vergleicht.
Vertragsparteien und Gegenstand
Der Vertrag sollte klar nennen:
- wer die Parteien sind: Name oder Firma der Floristin, Umsatzsteuernummer (Partita IVA) und Sitz, dazu eure Daten;
- Datum, Uhrzeiten und Orte: Kirche oder Trausaal, Location der Feier, weitere Räume;
- Gästezahl und Zahl der Tische, auf denen der Preis beruht.
Bittet um einen Vertrag in einer Sprache, die ihr gut versteht, oder um eine beigefügte Übersetzung. Gibt es zwei Fassungen, klärt, welche bei Abweichungen gilt. Legt auch fest, wie ihr bei Problemen kommuniziert: E-Mail, Telefon, eine feste Ansprechperson.
Welches Recht, welches Gericht
Ein Vertrag mit einem italienischen Betrieb nennt oft italienisches Recht und ein italienisches Gericht. Lest diese Klausel. Wer als Verbraucher in einem anderen EU-Land lebt, kann in manchen Fällen trotzdem durch das Recht seines Heimatlandes geschützt sein, vor allem wenn sich der Betrieb gezielt an Kunden dort richtet. Ob und wie das gilt, hängt vom Einzelfall ab. Für Paare aus der Schweiz gelten andere Regeln als in der EU. Bei einem großen Auftrag lohnt sich eine kurze Beratung vor der Unterschrift mehr als eine lange danach.
Die Liste der Leistungen
Das ist der wichtigste Teil. Jede Position sollte Menge, Beschreibung und wenn möglich einen Preis haben:
| Position | Was im Vertrag stehen sollte |
|---|---|
| Brautstrauß und persönliche Blumen | Anzahl, Stil, Hauptblumen, Anstecker, Ansteckblumen für Gäste |
| Trauung | Altar, Kirchenbänke, Eingang, Bogen oder Installation |
| Feier | Tischgestecke je Tischform, Brauttisch, Buffet, Sitzplan |
| Leihmaterial | Vasen, Ständer, Kerzenleuchter, Gestelle, mit Mengen |
| Kerzen | Art, ob enthalten, Regeln der Location |
| Aufbau und Abbau | Zeiten, Zahl der Leute, eventueller Abbau in der Nacht |
| Anfahrt | Kilometer, Übernachtungen, Verpflegung des Teams |
| Mehrwertsteuer (IVA) | Enthalten oder nicht, Steuersatz angegeben |
Legt dem Vertrag den abgestimmten Entwurf bei: Skizzen, Farbpalette, Referenzfotos. Er wird zum Maßstab, falls etwas nicht passt.
Ersatzblumen
Blumen sind ein landwirtschaftliches Produkt. Hagel, Hitze, Lieferverzögerungen oder hohe Nachfrage können eine Sorte ausfallen lassen. Ein ausgewogener Vertrag sieht vor, dass:
- die Floristin eine fehlende Blume durch eine in Farbe, Form und Wert ähnliche ersetzen darf;
- ihr wenn möglich vorher informiert werdet;
- einige Blumen, die euch besonders wichtig sind, als nicht ohne eure Zustimmung ersetzbar markiert sind.
Hängt euer Herz an einer Blume mit kurzer Saison, etwa der Pfingstrose, fragt, was passiert, wenn die Saison früher endet. Lest dazu die saisonalen Blumen in Italien.
Zahlungen und Storno
Anzahlung und Zahlungsplan
Prüft drei Dinge:
- Wie viel ihr bei Unterschrift zahlt und wie dieser Betrag heißt.
- Wann der Rest fällig ist: oft in ein oder zwei Raten, mit Restzahlung kurz vor oder kurz nach der Hochzeit.
- Wie ihr zahlt: Überweisung, Karte, gegen Rechnung oder Quittung.
Das verwendete Wort zählt, weil das italienische Recht diese Beträge unterschiedlich behandelt:
| Begriff im Vertrag | Was er kurz bedeutet |
|---|---|
| Acconto | Anzahlung auf den Preis, wird vom Gesamtbetrag abgezogen |
| Caparra confirmatoria | Anzahlung nach dem Zivilgesetzbuch: Erfüllt der Zahlende nicht, darf die andere Seite sie behalten; erfüllt der Empfänger nicht, kann der Zahlende das Doppelte verlangen, unter den gesetzlichen Bedingungen |
| Caparra penitenziale | Der vereinbarte Preis dafür, vom Vertrag zurücktreten zu dürfen |
| Penale | Vertragsstrafe, die vorab festlegt, was bei Nichterfüllung geschuldet ist |
Ist der Vertrag unklar, bittet um eine schriftliche Klarstellung. Zahlt ihr aus dem Ausland, fragt, wer die Bankgebühren trägt, und bestätigt, dass der Preis in Euro ist. Aus der Schweiz klärt ihr auch, wer das Wechselkursrisiko trägt.
Storno und Terminänderung
Der Vertrag sollte regeln, was passiert, wenn:
- ihr absagt, und mit welcher Frist;
- ihr den Termin verschiebt, und ob die Anzahlung auf das neue Datum übertragen werden kann;
- sich die Gästezahl ändert, bis wann und mit welcher Wirkung auf den Preis;
- die Floristin ausfällt: wer sie ersetzt und was ihr zurückbekommt.
Viele Verträge sehen Stornogebühren vor, die steigen, je näher der Termin rückt. Die Floristin hat andere Aufträge abgesagt und Blumen bestellt. Das ist normal, solange die Beträge schriftlich und angemessen sind.
Zum Widerruf: Das Widerrufsrecht von 14 Tagen für Verbraucher in der EU gilt nur für Verträge, die aus der Ferne oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Ein Vertrag nur per E-Mail und Videocall ist meist ein Fernabsatzvertrag. Das Gesetz kennt aber Ausnahmen, die gut auf Hochzeitsblumen passen können: Waren nach euren Vorgaben, schnell verderbliche Waren, Freizeitleistungen zu einem festen Termin. Verlasst euch nicht darauf, ohne es geprüft zu haben.
Wetter, Leihmaterial, Zeiten und Regeln
Schlechtes Wetter und Plan B
Ist die Trauung oder der Aperitivo im Freien, schreibt fest:
- wer über den Plan B entscheidet und bis wann;
- ob die Gestaltung nach drinnen umzieht oder neu gedacht wird;
- ob der Umzug etwas kostet, und wie viel;
- was mit Gestellen im Freien wie Bögen und Installationen bei starkem Wind passiert.
Zur Planung lest den Ratgeber zum Plan B bei Regen.
Leihmaterial und Haftung
Vasen, Ständer, Kerzenleuchter, Bögen und Gestelle bleiben meist Eigentum der Floristin. Der Vertrag sollte nennen:
- die Liste der geliehenen Stücke mit ihrem Ersatzwert;
- ob es eine Kaution gibt und wann ihr sie zurückbekommt;
- wer haftet bei Bruch und Verlust: ihr, die Location, das Catering;
- wann alles abgeholt wird.
Ein heikler Punkt: Am Ende der Nacht nehmen Gäste und Verwandte manchmal Vasen und Leuchter mit den Blumen mit nach Hause. Legt vorher fest, was mitgenommen werden darf, und sagt es allen.
Aufbau und Abbau
Die Zeiten im Vertrag müssen zu denen der Location passen. Prüft:
- Ankunftszeit und Dauer des Aufbaus;
- wer die Blumen von der Trauung zur Feier bringt;
- Abbau: am Ende der Feier, in der Nacht oder am nächsten Tag, und ob er extra kostet;
- was passiert, wenn die Location die Räume früher frei haben will.
Praktisches dazu steht im Ratgeber zu Aufbau und Abbau.
Sicherheit und Regeln der Location
Der Vertrag oder ein Anhang kann auf die Regeln von Location und Kirche verweisen: Kerzen und offenes Feuer, Nägel und Klebeband, Blütenblätter auf dem Boden, Zufahrt für Fahrzeuge. Die Floristin muss sie einhalten, aber ihr müsst sie weitergeben. Bittet die Location um ihre schriftlichen Regeln. Italienische Kirchen haben oft eigene Vorgaben der Pfarrei zu Zeiten und Schmuck.
Änderungen, Rechnungen und Mehrwertsteuer
Zwischen Unterschrift und Hochzeit vergehen oft viele Monate. Etwas wird sich ändern: die Zahl der Tische, die Farben, vielleicht der Ort der Trauung. Der Vertrag sollte festlegen:
- bis wann Änderungen kostenlos sind;
- wie ihr sie beantragt: schriftlich, mit schriftlicher Antwort;
- wie sich der Preis ändert, wenn ihr Stücke hinzufügt oder streicht;
- eine Frist für die endgültige Zahl der Tische.
Bittet für jede Zahlung um einen Beleg: Rechnung (Fattura) oder Quittung, je nach Steuerregelung der Floristin. Prüft, dass die IVA im Angebot und in den Rechnungen klar ausgewiesen ist. Zahlt ihr aus einem anderen Land oder über eine Firma, fragt, wie die Rechnung ausgestellt wird: Die Regeln können sich je nach Kunde ändern, und die Floristin oder ihre Steuerberatung wissen, was gilt.
Fragen vor der Unterschrift
- Ist der Betrag bei Unterschrift ein Acconto oder eine Caparra?
- Was passiert mit der Anzahlung, wenn wir den Termin verschieben?
- Welche Blumen dürft ihr ohne Rücksprache ersetzen?
- Wer entscheidet über den Plan bei Regen, und wie früh?
- Was ist jedes Leihstück wert, und wer zahlt bei Bruch?
- Ist der Abbau in der Nacht enthalten?
- Ist die Mehrwertsteuer im Preis enthalten?
- Wer vertritt euch, wenn ihr ausfallt?
- Welche Vertragsfassung gilt, und welches Recht ist anwendbar?
Vor der Unterschrift
Lest den Vertrag mit dem Entwurf in der Hand und lasst korrigieren, was nicht passt. Die ganze Fragenliste findet ihr im Ratgeber Fragen an die Hochzeitsfloristin. Wenn ihr Vorschläge vergleichen wollt, fragt ein Angebot an und schickt allen dieselben Angaben.
Quellen
- Italienisches Zivilgesetzbuch, Codice civile (Art. 1382-1386 zu Vertragsstrafe und Caparra), Normattiva: https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:regio.decreto:1942-03-16;262
- Italienisches Verbrauchergesetzbuch, Codice del consumo, d.lgs. 206/2005, Normattiva: https://www.normattiva.it/uri-res/N2Ls?urn:nir:stato:decreto.legislativo:2005-09-06;206
- Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher, EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2011/83/oj
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I), EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2008/593/oj



